Dienstleistungen

Technische Beratung

Effiziente Unterstützung bei der Risikoerkennung und -bewertung.

Schulung und Information

Spezifische Schulungsprogramme für maximale Sicherheit.

Sicherheitsmaßnahmen

Implementierung wirksamer Verfahren und vorbeugender Maßnahmen.

Planung und Kontrolle

Verwaltung und Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen im Laufe der Zeit.

Das professionelle Angebot

Das RSPP übernimmt die entscheidende Funktion der technischen Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, wie im Gesetzesdekret 81/2008 vorgeschrieben.

Konsultation und regelmäßige Sitzung:

  • Nehmen Sie an Beratungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz teil.
  • Nehmen Sie an der jährlichen periodischen Versammlung in Unternehmen mit mehr als 16 Mitarbeitern teil.

Schulung und Informationen:

  • Schlagen Sie Informations- und Schulungsprogramme für Arbeitnehmer, Manager und Vorgesetzte vor.
  • Informieren Sie die Arbeitnehmer über spezifische Risiken und die ergriffenen Maßnahmen.

Präventions- und Schutzmaßnahmen:

  • Identifizieren und schlagen Sie Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitsumgebungen vor, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung.
  • Entwickeln Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber die Sicherheitsverfahren für die verschiedenen Unternehmensaktivitäten.

Planung und Kontrolle:

  • Mitwirken bei der Planung, Steuerung und Kontrolle technischer, organisatorischer und verfahrenstechnischer Sicherheitsmaßnahmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der RSPP und der koordinierte Präventions- und Schutzdienst dafür verantwortlich sind, die in der Arbeitsumgebung vorhandenen Risikofaktoren und Gefahren zu identifizieren, an der Risikobewertung teilzunehmen und an der Erstellung des Risikobewertungsdokuments (DVR) mitzuwirken, was eine nicht übertragbare Verpflichtung des Arbeitgebers darstellt. Das RSPP fungiert im Wesentlichen als Sachverständiger und Berater des Arbeitgebers, verfügt jedoch nicht über autonome Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf Ausgaben und Unternehmensorganisation. Die letztendliche Verantwortung für die Annahme und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen liegt beim Arbeitgeber.

Erfahrung und Professionalität

Diese Professionalität basiert auf einer Kombination aus technischen, organisatorischen und kommunikativen Fähigkeiten, die es uns ermöglichen, Risiken zu bewerten, Sicherheitsmaßnahmen vorzuschlagen, Informationen und Schulungen für Arbeitnehmer zu verwalten und den Präventions- und Schutzdienst zu koordinieren, indem wir als technischer Berater für den Arbeitgeber fungieren.

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